1.ALLGEMEINES/FINALE BUCHUNG

(1) Der Auftraggeber / Kunde erhält vor Durchführung des Videos/Shootings einen Vertrag bzw. ein Angebot, in dem eine Leistungsübersicht sowie die wichtigsten Vertragsinhalte schriftlich festgehalten sind. Alle weiteren Punkte regeln sich über die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt). Mit Unterzeichnung des Vertrages bzw. Annahme des Angebots erkennen beide Parteien den Vertrag, die Vertragsinhalte und die AGB an.

(2) Die nachfolgenden AGB gelten für alle des Videografen /Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Videograf/Fotograf diese schriftlich anerkennt.

2. BILD UND VIDEORECHT / VERÖFFENTLICHUNGSRECHT
(1) Dem Videograf/dem Fotografen stehen die Urheberrechte an den von ihm angefertigten Bild- und Videoaufnahmen nach dem Urhebergesetz zu.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den angefertigten Bild- und Videoaufnahmen ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.

(3) Eine entgeltliche Nutzung der Bild- und Videoaufnahmen bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung des Videografen/ des Fotografen. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Bild- und Videoaufnahmen.

(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

(5) Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken durch die Auftraggeber ist mind. einmalig ein Verweis auf die Website www.marcogeissler.de sowie eine Namensnennung nordliebe_luebeck zu platzieren.

(6) Den Auftraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von dem Videografen/dem Fotografen übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(7) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Rohdateien, Originaldateien oder Negativen, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.

(8) Das Brautpaar muss dafür Sorge trage, dass alle teilnehmenden Personen an der Hochzeit einverstanden sind gefilmt oder fotografiert zu werden. Falls Personen nicht im Video oder auf Fotos zu sehen sein möchten, muss dies vor oder während der Hochzeit mitgeteilt werden.

(9) Für den Videografen/ den Fotografen ist es wichtig, Videos und Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Brautpaare von der Qualität seiner Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber erklären hier mitunwiderruflich, dass sie mit einer Veröffentlichung der, bei der Hochzeit entstandenen, Aufnahmen durch den Videografen/den Fotografen sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen der Fotografin/des Fotografen einverstanden sind. Der Videograf/ der Fotograf darf die Videos und Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung dient. Ist eine Veröffentlichung nicht gewünscht, können die Veröffentlichungsrechte für 200 Euro inkl. MwSt gekauft werden. Somit stehen die Bilder/ das Video nur dem Brautpaar zur Verfügung.

3. VERGÜTUNG UND ZAHLUNG
(1) Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Vorauszahlung von 50 % der vereinbarten Kosten des Gesamtbetrages 3 Monate vor dem Hochzeitsdatum fällig.

(2) Die restlichen 50 % sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der finalen Rechnung. Diese wird dem Brautpaar nach dem Hochzeitstag per Mail zugeschickt.

(3) Die Anzahlung ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages wird die Anzahlung einbehalten. Sollte sich das Hochzeitsdatum ändern und der Video/Fotograf kann den neuen Termin nicht wahrnehmen, verliert das Brautpaar die Anzahlung ebenfalls.

(4) Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist der Video/Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

4. RÜCKTRITT & BESONDERE UMSTÄNDE
Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Mail an den Auftragnehmer unter der angegebenen Anschrift.

4.1. Eingang der Rücktrittserklärung

– bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: Die Anzahlung (50 %) wird einbehalten.

4.2. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung/Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Videografen.

Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzvideo/fotografen.

5. EXKLUSIVRECHT
Der Video/Fotograf darf nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht werden, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Der Video/Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Video/Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Ist es dem Video/Fotograf/en aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder/ das Video zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Video/Fotografen. Marco Geissler bemüht sich jedoch in diesem Fall ein gleichwertiges Ersatzvideo/fotografenteam zu finden. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung des Video/Fotografen am Hochzeitstag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet Marco Geissler auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.

7. VERPFLEGUNG / FAHRTKOSTEN
Essen und Getränke stehen für Marco Geissler während der Buchungszeit zur Verfügung. Die Anreise erfolgt aus Lübeck. Die Fahrtkosten pro km betragen 0,40 € (ab 20km Anfahrt). Die Fahrtkosten werden der Rechnung beigefügt.

8. KREATIVE FREIHEIT & NACHBESSERUNG
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Videos/Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Video/Fotografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen. Werden vom Brautpaar Veränderungen oder Nachbesserungen für ein jeweiliges Video/Foto gewünscht, wird dies mit 50 € / Stunde (netto) berechnet. Grobe Fehler werden kostenfrei nachgebessert. Grobe Fehler können z. B. sein: Plötzlicher Abbruch des Videos, fehlender Sound/Musik oder Falsch geschriebene Namen.

9. ARBEITSZEITEN
Die Arbeitszeit beginnt, ab der Ankunft des Video/Fotografen und endet nach der vereinbarten Stundenzahl. Weitere Stunden können bereits vor dem Hochzeitstag, als auch während der Hochzeit hinzugebucht werden.

10. AKZEPTIEREN DER AGBS

Mit Unterzeichnung des Vertrages bzw. Annahme des Angebots erkennen beide Parteien den Vertrag, die Vertragsinhalte und die AGB an.


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